verbrauchsorientierter energieausweis

139
  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen
  • Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben
  • Häuser, die bereits beim Bau oder durch spätere Modernisierungsmassnahmen das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen

bedarfsorientierter energieausweis

399
  • Verpflichtend wenn keine Verbrauchswerte vorliegen
  • Wenn bei Wohngebäuden mit 1-4 Wohneinheiten der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt werden
  • Kann ausgestellt werden wenn keine Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen
  • Grundrisse und Baustelleninformationen (Dach, Wände, Fenster) müssen vorliegen

Dienstleistungen im Fachbereich der Energieberatung

89 JE STUNDE
  • Alle anderen Tätigkeiten nach Aufwand
  • Näheres kann im Beratungsgespräch direkt abgestimmt werden
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