Wärmeschutznachweis
Förderangebote Neubau
Das gilt für:
- Gebäude mit normalen Innentemperaturen
(Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie für Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden)
- Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen
(Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12° C und weniger als 19° C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden; einschließlich der Heizungs- raumlufttechnischen und zur Trinkwasseraufbereitung dienenden Anlagen)
Der Wärmeschutznachweis (auch EnEV-Ausweis) belegt, dass das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt. Er ist bei einem Neubau für das gesamte Gebäude zu erstellen und mit dem Bauantrag einzureichen. Bei einer Sanierung genügt oft ein einfacherer Nachweis, der belegt, dass neue oder geänderte Bauteile die von der EnEV geforderten U-Werte einhalten. Bei einer Komplettsanierung ist es jedoch sinnvoller das ganze Gebäude zu betrachten. Der Wärmeschutznachweis ist auch bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln zu führen.
Berechnung des Wärmeschutznachweises
Die nötigen Berechnungen zum Wärmeschutznachweis müssen nach DIN Vorgaben erfolgen. Es wird analysiert, wie viel Energie ein Gebäude benötigt, um alle Räume auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Bei der Berechnung werden im Bezug auf das Nutzungsverhalten Standardwerte zugrunde gelegt, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten.
Wärmeschutznachweis für Wohngebäude
Für Wohngebäude wird der Nachweis nach DIN 4108 oder DIN V 18599 geführt. Nachzuweisen sind die zulässigen Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den Transmissionswärmeverlust (Ht). Je nach erreichtem Standard können somit auch verschiedene Tilgungszuschüsse erreicht werden.
Wärmeschutznachweis für Nichtwohngebäude
Bei Nichtwohngebäuden wird der Nachweis nach DIN V 18599 geführt. Um eine möglichst realistische Berechnung durchführen zu können, wird hier eine Zonierung der beheizten Gebäudeflächen nach Einflussgrößen wie Nutzungsintervall und Gebäudetyp vorgenommen.
Wärmeschutznachweis bei Sanierung von Gebäuden und Nichtwohngebäuden
Bei einer Sanierung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Grenzwerte für das gesamte Gebäude errechnet. Alternativ werden nur Nachweise für einzelne Bauteile geführt.