Energieausweise
Rechtsgültige Energieausweise vom zertifizierten Energieberater Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach §16, §17 und §18 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieausweise sind ein Pflichtdokument bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Potentiellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Kommt ein Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.
Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören auch in die Immobilienanzeige.
Der Energieausweis zeigt auf den ersten Blick, ob ein Gebäude Energie verschwendet oder nicht. Die farbige Skala auf dem Energieausweis veranschaulicht, ob sich das Gebäude im roten Bereich (= hoher Energieverbrauch) oder im grünen Bereich (= geringer Energieverbrauch) befindet.
Zusätzlich werden im Energieausweis Häuser und Wohnungen in neun Effizienzklassen von A+ (sehr niedriger Energiebedarf) bis H (sehr hoher Energiebedarf) eingeordnet.
Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören auch in die Immobilienanzeige.
Der Energieausweis zeigt auf den ersten Blick, ob ein Gebäude Energie verschwendet oder nicht. Die farbige Skala auf dem Energieausweis veranschaulicht, ob sich das Gebäude im roten Bereich (= hoher Energieverbrauch) oder im grünen Bereich (= geringer Energieverbrauch) befindet.
Zusätzlich werden im Energieausweis Häuser und Wohnungen in neun Effizienzklassen von A+ (sehr niedriger Energiebedarf) bis H (sehr hoher Energiebedarf) eingeordnet.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Energieausweis kann anhand des berechneten Energiebedarfs eines Gebäudes (Bedarfsausweis) oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) erstellt werden.
Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis für jedes Gebäude zulässig ist.
Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Größe des Gebäudes. Baudenkmäler und kleine Gebäude mit einer Nutzungsfläche von bis zu 50 Quadratmetern sind von der Ausweispflicht befreit.
Der Verbrauchsausweis wird anhand der Angaben der Bewohner erstellt und ist an gewisse Voraussetzungen wie einen Mindestdämmstand geknüpft. Bei der Ausstellung wird der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre berücksichtigt.
Der Verbrauchsausweis ist immer abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner und kann deshalb zu einem verfälschten Ergebnis führen.
Der Verbrauchsausweis oder verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:
- Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen
- Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben
- Häuser, die bereits beim Bau oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen
Der Verbrauchsausweis oder verbrauchsbasierte Energieausweis ist für alle Nichtwohngebäude zulässig und kann ausgestellt werden, wenn:
- Die kompletten Heizungs- und Stromverbräuche, Nettofläche und Baujahr Haus und Heizung vorliegen
Der Bedarfsausweis oder bedarfsorientierte Energieausweis hält den Ist-Zustand des Gebäudes fest und belegt unabhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner, wie es um die Energieeffizienz und die Bausubstanz des Gebäudes bestellt ist.
Heizung und Haustechnik werden unter die Lupe genommen und der Zustand von Überdachungen, Außenwänden und Fenstern geprüft. Mit einem Bedarfsausweis bekommen Sie also eine umfangreiche Beratung als Wegweiser für spätere Sanierungsmaßnahmen.
Der Bedarfsausweis oder bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude kann grundsätzlich immer ausgestellt werden. Er muss ausgestellt werden, wenn:
- keine oder nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen
- bei Wohngebäuden mit 1-4 Wohneinheiten der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt werden
Der Verbrauchsausweis oder Der Bedarfsausweis oder bedarfsorientierte Energieausweis für Nichtwohngebäude kann grundsätzlich immer ausgestellt werden und kann ausgestellt werden, wenn
- keine Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen
- Grundrisse und Bauteilinformationen (Dach, Wände, Fenster) müssen vorliegen
Energieausweise - Fragen zu dem Thema?
Das dürfen Sie von der Energieberatung Hegau-Bodensee erwarten:
- Rechtskräftige Energieausweise (nach EnEV 2014) für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmal geschützte Gebäude
- Unterstützung bei der Wahl des richtigen Energieausweises
- Vor-Ort-Energieberatung
- Antrag auf Fördergelder seitens der KfW-Förderbank