- Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen
- Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben
- Häuser, die bereits beim Bau oder durch spätere Modernisierungsmaßnahmen das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen
- Preis inkl. der gesetzlichen MwSt.
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- verpflichtend wenn keine Verbrauchswerte vorliegen
- Wenn bei Wohngebäuden mit 1-4 Wohneinheiten der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt werden
- kann ausgestellt werden wenn keine Heizungs- und Stromverbräuche vorliegen
- Grundrisse und Bauteilinformationen (Dach, Wände, Fenster) müssen vorliegen
- Preis inkl. der gesetzlichen MwSt.
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- Alle anderen Tätigkeiten nach Aufwand
- Näheres kann im Beratungsgespräch direkt abgestimmt werden
- Unverbindliches Angebot Anfragen
- Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren
- Preis inkl. der gesetzlichen MwSt.
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